Nachhaltigkeitsreporting

Berichtspflicht offiziell

Ab 2017 sollen kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern Angaben zu Umwelt- und Sozialbelangen sowie zur Diversität ihrer Leitungsgremien machen. Die neuen Vorgaben wurden am 15. November 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Verankert sind sie in der bestehenden EU-Bilanzrichtlinie aus dem Jahr 2013. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis 6. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen.

Die Richtlinie steht in deutscher Sprache zur Verfügung:

www.future-ev.de/fileadmin/pdf/EU-Richtlinie-NichtfinanzielleErklaerung-Diversity_Deutsch-2014_11_15-final.pdf

Was bedeutet das, wen betrifft es und woran kann man sich orientieren? Das sind für viele Unternehmen nun neue und wichtige Fragen - aber nicht allein wegen der europäischen Berichtspflicht, auch CSR-Berichtspflicht genannt.

Transparenz ist ohne Zweifel eines der großen Themen unserer Zeit und betrifft börsennotierte Konzerne ebenso wie inhabergeführte Markenhersteller oder mittelständische Zulieferer. Der Druck seitens Politik, Kunden und Öffentlichkeit nimmt zu und auch die "freiwilligen Regularien" erweitern sich. 2013 hat die Global Reporting Initiative (GRI) ihre Leitlinien für Nachhaltigkeitsberichte überarbeitet und erweitert. Eine internationale Initiative plädiert für die integrierte Berichterstattung. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex angepasst und zugleich eine Hilfestellung für KMU erarbeitet.

future e.V. hat zur Entwicklung von Transparenz und entsprechenden Standards seit den 1990er Jahren maßgeblich beigetragen - in Zusammenarbeit mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), durch die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Kriterien, mit dem Berichte-Ranking und mit verschiedenen Leitfäden.

Hier werden wir jederzeit aktuell informieren über die Umsetzung der Berichtspflicht, neue Trends im Reporting und was KMU bei mehr Transparenz unterstützt.