Stellungnahmen

future

future e.V. ? verantwortung unternehmen ? begrüßt, dass die untere Grenze für die Berichtspflicht auf 500 Mitarbeiter hochgesetzt wurde, und bedauert zugleich, dass die Berichtspflicht auf börsennotierte Unternehmen und Finanzdienstleister begrenzt wurde. Schließlich sei die Größe eines Unternehmens ein wichtigerer Indikator für seine gesellschaftliche Bedeutung als eine Notierung an der Börse. Unternehmen müssten verstehen, dass es um die Integration von Nachhaltigkeit in das Management und nicht zuerst um einen Bericht gehe. Dazu jedoch helfe eine Berichtspflicht, zumal mit diesem Zuschnitt, aber nicht.

 

Bundesverband der Deutschen Industrie

Für den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) gilt die erreichte Einigung für die deutsche Wirtschaft als Erfolg. Mit der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen und die mögliche Prüfungsfreistellung ließen sich die Mehrbelastungen aus der neuen Berichtspflicht reduzieren. Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Anerkennung eines separaten Berichts über nichtfinanzielle Informationen ermögliche die Beibehaltung der weitverbreiteten Praxis einer umfassenden freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der BDI begrüßt zudem die Entscheidungsmöglichkeit der Unternehmen zu Prüfungsumfang und Ausgestaltung ihrer Unternehmensberichterstattung und unterstützt die vollumfängliche Übernahme der Prüfungsfreistellung wie auch die Anerkennung einer separaten Berichterstattung.

 

Der Mittelstandsverbund

Der Mittelstandsverbund ? ZGV e.V. hatte die Richtlinie ursprünglich scharf kritisiert und begrüßte die in den Verhandlungen vorgenommenen Änderungen. Dazu zählt, dass mittelständische Unternehmen weitgehend von der Berichtspflicht ausgenommen sind, betroffene Unternehmen zwar Angaben zur Wertschöpfungskette, aber nicht zwingend zur gesamten Lieferkette machen müssen, sowie die Tatsache, dass sich Unternehmen bei der Berichterstattung nicht zwingend auf internationale Standards stützen müssen.

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Kritisch zur Berichtspflicht äußerte sich Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags: ?Das ist mit Blick auf die Motivation der Unternehmen und die Grundidee von CSR der falsche Weg.? Durch diese Verpflichtung steige für die betroffenen Unternehmen der mit der Lageberichterstattung verbundene Aufwand. Positiv sei, dass Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter von der Berichtspflicht ausgenommen seien.

 

Germanwatch / CorA-Netzwerk

Germanwatch e.V. und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung kritisieren die fehlende Verbindlichkeit und verweisen auf die Verantwortung der deutschen Politik: ?Die Bundesregierung hat mit ihrer Enthaltung den Schutz von Menschenrechten und Umwelt offensichtlich hinter die Interessen von Unternehmen zurückgestellt?, so Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. Anders als im ursprünglichen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission müssten große Unternehmen nun nicht in ihren Lageberichten, sondern dürften in einer beliebigen Form über Risiken für Umwelt, Menschenrechte und soziale Aspekte berichten. Auch die Reduzierung der Berichtspflicht auf börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute sehen Germanwatch und das CorA-Netzwerk kritisch.

 

Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) begrüßte den Beschluss des Europäischen Parlaments als ?einen Sieg für Transparenz? und nannte ihn einen ?großen Tag für die Zukunft des Nachhaltigkeitsreporting?. Die Zustimmung zum Richtlinienvorschlag demonstriere den nachdrücklichen Einsatz der EU für Unternehmenstransparenz und Nachhaltigkeit. Die Bestimmung biete den berichtspflichtigen Unternehmen zudem einen Gestaltungsspielraum, indem sie für sie nicht relevante Themen bei der Berichterstattung ausklammern könnten.

 

Transparency International

Transparency International Deutschland (TDI) kritisiert den Zuschnitt der Berichtspflicht auf kapitalmarktorientierte Unternehmen: ?Es ist unerfindlich, warum das Verhalten und die Wirkungen von nichtbörsennotierten Unternehmen im ökologischen und sozialen Bereich nicht von öffentlichem Interesse sein sollten?, sagte TDI-Experte Manfred zur Nieden.