Europäische Berichtspflicht

Im April 2014 stimmte das Europäische Parlament dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen zu. Der Text der im November 2014 veröffentlichten Richtlinie steht in deutscher Sprache zur Verfügung:

 

www.future-ev.de/fileadmin/pdf/EU-Richtlinie-NichtfinanzielleErklaerung-Diversity_Deutsch-2014_11_15-final.pdf

 

Umsetzung und Inhalte

Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie ist in Deutschland das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) betraut. Öffnungsklauseln lassen dabei im Detail unterschiedliche Ausprägungen zu. Grundsätzlich gilt: Die Berichterstattung kann im Rahmen der Lageberichtserstattung oder durch die Veröffentlichung eines separaten Berichts spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahrs erfolgen. Beide Berichte sind nicht prüfungspflichtig ? es sei denn, die nationale Umsetzung sähe anderes vor. Inhalt der Berichtspflicht sind Angaben zu Umwelt-, Sozial,- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung von Menschenrechten, Antikorruptions- und Bestechungsfragen. Die bestehenden Berichtspflichten über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Lagebericht werden in die neue Berichtspflicht integriert. Form und Art der Berichterstattung wird nicht vorgegeben. Unternehmen können nationale oder internationale Leitlinien verwenden. Referenziert wird hier unter anderem auf die Global Reporting Initiative (GRI), den Global Compact der Vereinten Nationen, den Standard ISO 26000, EMAS (Eco Management and Audit Scheme) und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex.

 

Geltungsbereich

Voraussichtlich wird die Pflicht erstmals für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2017 anwendbar sein. Sie beschränkt sich auf Unternehmen des öffentlichen Interesses ? ist als Synonym für ?kapitalmarktorientiert? zu verstehen ? mit über 500 Mitarbeitern. Es fallen darunter alle Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handeln an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats zugelassen sind (und das sind in Deutschland mehr als die im DAX, im MDAX, im SDAX oder im TecDax notierten Unternehmen), sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Europaweit sind rund 6.000 Unternehmen betroffen, in Deutschland gemäß unterschiedlichen Schätzungen mindestens 500 bis maximal 1.000. Zwar können die Mitgliedstaaten den Kreis über die kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften hinaus ausdehnen, wenn die Unternehmen ?aufgrund ihrer Tätigkeit, ihrer Größe oder der Zahl der Beschäftigten von erheblicher öffentlicher Bedeutung sind.? Doch das ist für Deutschland nicht zu erwarten. Allerdings sollten sich auch manche GmbHs, die nicht unter die Pflicht fallen, auf mehr Transparenz vorbereiten. Wenn sie nämlich Teil der Wertschöpfungs- und Lieferkette betroffener Unternehmen sind, werden auch sie mit der neuen Berichtspflicht indirekt zu tun bekommen.