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< Unternehmen sollen mehr Verantwortung für Lieferketten übernehmen
28.07.2016 16:27 Alter: 8 yrs
Kategorie: 2-2016, Soziale Verantwortung

Gesetzentwurf zur Regelung von Leiharbeit und Werkverträgen

Die Große Koalition hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbinden soll. Danach soll Leiharbeit in Zukunft wieder auf das zurückgeführt werden, für das sie gedacht ist ? für das Abarbeiten von Auftragsspitzen und Urlaubszeiten.


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Leiharbeit soll in Zukunft nicht länger als 18 Monate dauern dürfen (Überlassungshöchstdauer) und nach dem Grundsatz des Equal Pay ? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ? geregelt werden. Außerdem soll verboten werden, dass Leiharbeitnehmer als Streikbrecher missbraucht werden. Während der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) insbesondere diese Neuregelung begrüßt, weißt er in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass die Umsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes erst nach neun Monaten der Beschäftigung kaum einem Leiharbeiter zu Gute kommen wird, da solche Arbeitsverhältnisse durchschnittlich nur drei Monate dauerten.

Auch zweifelhafte Werkverträge sollen in Zukunft nicht mehr möglich sein. Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, durch die Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung sowie durch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte soll ein Mißbrauch verhindert werden.