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20.09.2016 12:20 Alter: 8 yrs
Kategorie: 2-2016, Ökologische Verantwortung

Umstrittene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016/2017

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird begrenzt und die Anbieter werden einem stärkeren Wettbewerb unterworfen, Bürgerenergiegesellschaften bekommen jedoch Erleichterungen bei den Ausschreibungen. Der festgeschriebene geringe Zubau mache das Pariser Klimaschutzziel für Deutschland unerreichbar, so eine Studie. Die deutsche Bevölkerung wünscht sich einen weiteren Ausbau, zeigt eine aktuelle Umfrage.


Umfrageergebnisse zur Akzeptanz Erneuerbarer Energien in Deutschland

Im April wurde der Referentenentwurf für die nächste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Demnach soll die Vergütung für erneuerbaren Strom ab 2017 nicht staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt werden. Der Ausbau der Erneuerbaren sei in Gefahr so wie zehntausende Arbeitsplätze und Klimaschutzziele, kritisierten Verbände. Anfang Juni beschloss das Bundeskabinett dennoch den Regierungsentwurf, einen Monat später stimmte der Bundestag ihm mehrheitlich zu. 

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Stromerzeugung aus größeren Windkraft- und Solaranlagen nur noch gefördert wird, wenn deren Betreiber erfolgreich aus einer vorherigen Ausschreibung hervorgehen. Bürgerenergiegesellschaften erhalten jedoch Erleichterungen bei den Ausschreibungen, ebenso werden Mieterstrommodelle bei der EEG-Umlage nicht weiter benachteiligt. Erstmals ist außerdem der Ausbau der Erneuerbaren Energien nach oben begrenzt, ihr Anteil ist auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 definiert, die absolute Höhe ändert sich wahrscheinlich noch durch die so genannte Sektorkopplung.

Beide Regelungen stoßen auf Kritik von verschiedenen Seiten: Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund beispielsweise sieht ?mehrere Tausend Industriearbeitsplätze, Landwirte, die in Biomasseanlagen investiert haben sowie Stadtwerke, die auf die ökologisch sinnvolle Kraft-Wärme-Kopplung setzten?. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht vor allem die Arbeitsplätze in der Windenergiebranche in Gefahr und der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) verlangt vor allem Rechtssicherheit für die Investoren. Handlungsbedarf bestehe auch beim flächendeckenden, dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien. ?Dies betrifft sowohl die Ausgestaltung des Referenzertragsmodells als auch die Belastung der Eigenstromerzeugung mittelständischer Unternehmen mit der EEG-Umlage. Denn die Energiewende kann nur dezentral gelingen?, so der Verbandspräsident Mario Ophoven. 

Im neu eingeführten §79a sieht das novellierte EEG "Regionalnachweise für direkt vermarkteten Strom aus erneuerbaren Energien" vor. Damit können Erzeuger ihren Grünstrom als regionales Produkt kennzeichnen.

Eine neue Studie kommt zu deutlich anderen Regulierungserfordernissen wie der Gesetzgeber: Wenn die Bereiche Verkehr, Wärme und Industrie in Deutschland zur Erreichung der Pariser Klimaziele notwendigerweise dekarbonisiert werden müssen, ergibt sich in nächster Zukunft ein erhöhter Energiebedarf aus Erneuerbaren Energien. Mit den festgeschriebenen geringen Zubaukorridoren des EEG könne dieser nicht gedeckt werden ? die Einhaltung des Pariser Klimaziels werde unmöglich, so die Studie.

Laut einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien sind 93 Prozent der Befragten für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. 62 Prozent akzeptieren auch Anlagen in der unmittelbaren Umgebung, bei Kohlekraftwerken sind es nur 6 Prozent. Die Zustimmung steigt, wenn bereits Anlagen installiert sind. Eine monatliche EEG-Umlage von 21 Euro bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden halten 60 Prozent für angemessen oder sogar zu niedrig, um den Ausbau zu fördern. 2017 soll die Umlage 7 Cent pro Kilowattstunde erreichen, momentan steht sie bei 6,35 Cent/kWh. Den Anstieg der EEG-Umlage hatte der damals neue Wirtschafts- und Energieminister Gabriel 2014 zum Anlass genommen, das EEG zu novellieren.