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14.09.2016 14:25 Alter: 8 yrs
Kategorie: Ökologische Verantwortung, 2-2016

Förderung von Elektroautos

Da ihr Ziel, bis 2020 für eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu sorgen, durch die aktuellen Zulassungszahlen stark in Frage gestellt wird, hat die Bundesregierung eine Reihe von Anreizen beschlossen, um den Kauf von solchen Fahrzeugen attraktiver zu machen.


Das am 18. Mai vorgestellte Maßnahmenbündel der Bundesregierung ?zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr? sieht zeitlich befristete steuerliche Anreize, weitere Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zusätzliche Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen vor. Danach wird es für den Kauf eines ?reinen? Elektromobils 4000 Euro Zuschuss geben. Für Hybrid-Fahrzeuge, die neben dem Elektromotor noch über einen Verbrennungsmotor verfügen, wird die Prämie 3000 Euro betragen. Die dafür aufzubringenden 1,2 Milliarden Euro sollen zur einen Hälfte aus Steuergeldern und zur anderen von den Herstellern bereitgestellt werden. Als Obergrenze für die Förderung wird ein Netto-Listenpreis von maximal 60000 Euro für ein Basismodell gelten.

Außerdem will die öffentliche Hand bei ihren eigenen Fuhrparks mit gutem Beispiel vorangehen. Der Anteil der durch die Bundesregierung in ihrem Geschäftsbereich zu beschaffenden Elektrofahrzeuge soll auf mindestens 20 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Fördermittel für den Aufbau eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Netzes an Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge bereitgestellt. Flankierend sollen über steuerliche Lenkungswirkungen Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge geschaffen werden.

Kritische Expertenstimmen

Bei der Anhörung durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8828) für die Unterstützung der Elektromobilität äußerten sich die Experten weitgehend zustimmend. Die in dem Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen seien eine sinnvolle Ergänzung zur Kaufprämie für E-Autos und setzten richtige Anreize, hieß es vom Verband der Automobilindustrie (VDA) und vom Autohersteller BMW. Ähnlich bewertete das ein Vertreter der IG-Metall Baden Württemberg.

Kritik an der Gegenfinanzierung der Kaufprämie und der geplanten Kfz-Steuerbefreiung über den Bundeshaushalt statt über andere Steuern im Verkehrssektor gab es vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die Förderung müsse technikneutral sein, befand der Nabu-Vertreter. Fahrzeuge mit hohen Kohlendioxidemissionen müssten stärker belastet und effiziente Fahrzeuge mit niedrigem Kohlendioxid-Ausstoß steuerlich begünstigt werden, sagte er. Derzeit sei außerdem die Subventionierung von Verbrennungsmotoren noch zu groß, als dass mit dem Gesetzentwurf, "gegen den im Grunde nichts einzuwenden ist", der Elektromobilität zum Durchbruch verholfen werden könne.

Mit den geplanten Maßnahmen sei eine einseitige Bevorzugung des Verkehrsträgers Straße verbunden, kritisierte der FÖS-Vertreter. Individualverkehr - auch im E-Auto - sei immer noch deutlich umweltschädlicher als etwa der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Grundsätzlich zu diskutieren sei auch die Frage, ob nicht die Gewährung der Steuerbefreiung an bestimmte Auflagen - wie etwa der Nutzung von Ökostrom - geknüpft werden muss. Diese Ansicht teilte auch der Steuerberaterverband. Die Förderung von E-Autos durch das Steuerrecht sei erst legitim, wenn diese sich auch tatsächlich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt, sagte dessen Vertreter.