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21.06.2015 18:40 Alter: 9 yrs
Kategorie: 3-2015, Soziale Verantwortung

Europäische Sozialcharta

Ob die Bundesrepublik Deutschland die 1999 revidierte Europäische Sozialcharta (RESC), das Turiner Änderungsprotokoll von 1991 sowie das Kollektive Beschwerdeprotokoll ratifizieren sollte, beurteilen Sachverständige ganz unterschiedlich.


In einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses des Bundestages sprachen sich jetzt nach einem Bericht des Bundestagsinfodienstes HiB zwei Experten dafür und einer dagegen aus. Der Vorsitzende der Stiftung Marktwirtschaft, Professor Michael Eilfort, begründete seine Vorbehalte gegen eine Ratifizierung mit den bereits sehr hohen Sozialstandards in Deutschland. Deutschland verfüge über ein einmalig ausdifferenziertes Sozialsystem und gebe ?Rekordsummen? für Transfers in die Sozialsysteme aus. Es gebe daher keinen Grund, die RESC ?auf die Schnelle? zu ratifizieren, bevor nicht offene Fragen, etwa mögliche Auswirkungen auf das in Deutschland geltende Streikverbot für Beamte, geklärt seien. Er kritisierte auch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte, der die Einhaltung der in der Europäischen Sozialcharta beziehungsweise in der revidierten Sozialcharta festgelegten Rechte durch die Mitgliedstaaten kontrolliert. Er sei ?intransparent? und ?nicht demokratisch legitimiert?, zudem sei er zu über 50 Prozent mit Juristen besetzt.

Dem widersprach Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die 15 Mitglieder des Gremiums würden von den Regierungen berufen, betonte sie, die Juristen im Ausschuss hätten die Aufgabe, Verstöße gegen die Charta festzustellen und Umsetzungslücken anzumahnen. ?Das muss sich Deutschland gefallen lassen?, urteilte Nielebock. Sie sprach sich klar für eine Ratifizierung der RESC sowie beider Zusatzprotokolle noch in dieser Legislaturperiode aus, um die Durchsetzung der in der Charta niedergelegten Rechte, etwa die Stärkung des Diskriminierungsverbots und die Verbesserung des Mutterschutzes und des sozialen Schutzes der Mütter, auf nationaler Ebene zu befördern.

Klaus Lörcher, ehemals Justitiar des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), bezeichnete die Europäische Sozialcharta als ?das wichtigste soziale Menschenrechtsinstrument auf europäischer Ebene? und forderte die Bundesregierung ebenfalls auf, die Charta und beide Zusatzprotokolle durch eine Ratifizierung weiter zu stärken. Nachdem bereits 33 Staaten die revidierte Fassung ratifiziert hätten, gehöre Deutschland inzwischen zu den Schlusslichtern, bedauerte Lörcher. Seiner Ansicht nach gibt es keine gravierenden Hinderungsgründe für eine Ratifikation. ?Wenn überhaupt, dann sind sie durch eine Anpassung der innerstaatlichen Gesetzgebung zu beheben?, urteilte er. Die Sorge, dass sich aus der Sozialcharta ein Streikrecht für Beamte ableiten lasse, bezeichnete Lörcher allerdings für begründet. Der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte habe das umfassende Streikverbot für Beamte in Deutschland jedoch schon seit Beginn seiner Tätigkeit als nicht vereinbar mit der ESC angesehen. Sie sei daher mit der Ratifizierung bereits Teil des nationalen Rechts geworden, weshalb diese Frage vollkommen unabhängig von der Frage der Ratifizierung der RESC sei.