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< Bundesregierung setzt auf nachhaltigen Konsum
24.06.2015 14:41 Alter: 9 yrs
Kategorie: 3-2015, Ökologische Verantwortung

Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit der CDU/CSU-Fraktion auf gemeinsame Eckpunkte eines Wertstoffgesetzes verständigt.


Auf deren Basis wird das Bundesumweltministerium nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten Matthias Miersch und Michael Thews ?zeitnah? einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Darin werden ambitionierte ökologische Anforderungen wie dynamische Recyclingquoten und an Recyclingfähigkeit orientierte Lizenzentgelte enthalten sein. Es wird damit Anreize für eine Produktgestaltung setzen, die sich an ökologischen Kriterien orientiert. Die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber wird auf Produkte aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen ausgeweitet. Die Privatwirtschaft wird damit die Finanzierungs- und Organisationsverantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Wertstoffe erhalten.
Der SPD war dabei wichtig, dass die Stellung der Kommunen bei der Sammlung durch weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten gestärkt wird. So werden sie die Möglichkeit haben, den dualen Systemen bestimmte Vorgaben im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung zu machen. Sie werden somit unter anderem die Struktur der Sammlung, Größe und Art der Sammelbehälter und die Abholintervalle festlegen können. Die Kommunen werden auch für die Benutzung ihrer Sammelbehälter ein Entgelt verlangen können.
Bei der Konkretion dieser Maßgaben sieht der Umweltverband NABU noch Konfliktpotenzial: ?Findet die Politik nicht endlich Antworten auf das seit langer Zeit bekannte Problem der Überkapazitäten bei der Müllverbrennung, werden die Recycler auch in Zukunft Probleme haben mit den Verbrennern um die Rohstoffe zu konkurrieren und große und qualitativ hochwertige Kunststoffmengen zu erhalten.? Dies gelte auch für das Stichwort ?Erfassungsmenge?: Die geplante koordinierende und zum Teil auch kontrollierende zentrale Stelle dürfe nicht von Herstellern oder Kommunen dominiert sein, da dann Erfassungs- und Verwertungsmengen tendenziell gering bleiben. Ein Negativbeispiel hierfür bietet die Stiftung EAR bei den erwähnten Elektroaltgeräten. ?Die Zivilgesellschaft benötigt also Einfluss auf die zentrale Stelle. Denn wenn Hersteller/Handel und Entsorger, Länder und Kommunen die Stelle allein beeinflussen, ist die Gefahr zu groß, dass rein wirtschaftliche und nicht unbedingt ressourcenschonende Entscheidungen gefällt werden?, meint der Umweltverband.