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29.04.2015 09:06 Alter: 9 yrs
Kategorie: 2-2015, Ökologische Verantwortung

Mit Energieaudits zu mehr Energieeffizienz

Systematisches Energiemanagement und Energieaudits werden in diesen Tagen Pflicht ? für Großunternehmen. Aber auch Mittelständler profitieren, wenn sie auf Energieeffizienz achten und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.


Nachdem der Bundesrat im März den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (EU) gebilligt hat, wird dieser voraussichtlich Anfang Mai 2015 in Kraft treten. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Bereits heute werden solche Audits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energiesystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Das BAFA wird als Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der Auditpflicht ein Merkblatt veröffentlichen, in dem auf spezielle Fragen, z. B. der Auditpflicht bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen, eingegangen wird.

Die neue gesetzliche Regelung erfasst alle Unternehmen, die nach der Definition der EU weder kleine noch mittelständische Unternehmen sind. Sie sind künftig zu Energieaudits nach DIN EN 16274-1 verpflichtet. Nach Angaben des TÜV Rheinland können Unternehmen alternativ ein Energie-managementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.

Ein Energieaudit beinhaltet in der Regel eine Analyse des Energieverbrauches sowie eine Potenzialanalyse. Zu beachten ist jedoch: Die DIN EN 16247-1 ist keine Managementsystem-Norm, ein Energieaudit entspricht demnach auch keiner Zertifizierung. Ein Energieaudit hilft lediglich den Ist-Zustand des Energieverbrauches zu bewerten, nicht jedoch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrecht zu erhalten.

Bei der ISO 50001 handelt es sich um ein in der Wirtschaft bewährtes System mit etablierten Regelungen. Die Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist somit eine sichere und planbare Variante, um das Energiedienstleistungsgesetz zu erfüllen. Durch die systematische Einführung des Energiemanagementsystems ist eine nachhaltige und kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen möglich. Einsparungspotenziale werden nicht nur erkannt, wie es bei einem Energieaudit der Fall ist, sondern in einem weiteren Schritt auch nach Möglichkeit umgesetzt. Ähnliches gilt für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS . Hier wird eine nachhaltige Verbesserung der Umweltleistung angestrebt.

Auch steuerlich gesehen lohnt sich die Einführung eines Managementsystems mehr als die Durchführung eines Energieaudits. Nach §55 Energiesteuergesetz bzw. §10 Stromsteuergesetz können nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes von einer Steuerentlastung profitieren, die ein Managementsystem gemäß der internationalen Normen ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben. Bestätigt werden muss dieses Managementsystem ebenfalls durch eine Zertifizierung.