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24.02.2015 13:01 Alter: 9 yrs
Kategorie: Verantwortliche Unternehmensführung, 1-2015

Anreize für Umweltmanagement in Unternehmen verstärken

Unternehmen und Behörden sollten mehr Anreize bekommen, um ein transparentes und überprüfbares Umweltmanagementsystem einzuführen, fordert das Umweltbundesamt.


Das Umweltbundesamt (UBA) wirbt für betrieblichen Umweltschutz und geht mit gutem Beispiel voran: Um seine Umwelt-auswirkungen dauerhaft zu minimieren, betreibt es an allen Standorten ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung. Seit Jahren ist es für die Behörde selbstverständlich, Ökostrom zu beziehen, umwelt-freundliche und ressourcenschonend hergestellte Produkte zu beschaffen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen sowie Dienstreisen und Arbeitswege möglichst umweltverträglich durchzuführen.

Damit mehr Unternehmen und Behörden diesem Beispiel folgen, seien mehr Anreize notwendig. ?EMAS-Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen systematisch, transparent und nachprüfbar minimieren, sollten von Vollzugs- und Berichtspflichten entlastet werden und Fördermittel einfacher in Anspruch nehmen können?, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Außerdem sollte die öffentliche Beschaffung die rechtlichen Spielräume stärker nutzen und EMAS-Unternehmen bevorzugt berücksichtigen.

Die Vollzugsbehörden der Länder und der Kommunen schöpfen nach Auffassung des UBA die Möglichkeiten nur unzureichend aus, welche die EMAS-Privilegierungsverordnung (EMASPrivilegV) für Vollzugserleichterungen vorsieht. Vor dem Hintergrund des bestehenden Vollzugsdefizits halte man es für vertretbar, dass umweltrechtlich vorgeschriebene Betriebsinspektionen durch Vollzugsbehörden für EMAS-Unternehmen seltener stattfinden. Dies könnte auch zu geringeren Verwaltungsgebühren im Rahmen von Genehmigungs- und Prüfverfahren oder bei anderen Gebühren führen. Außerdem werde derzeit geprüft, inwieweit die Umwelterklärung nach EMAS für die Emissionsberichterstattung von Treibhausgasemissionen im Rahmen des europäischen Emissionshandels genutzt werden kann. Auch hier sind Erleichterungen für EMAS-Unternehmen denkbar.

Wie diese in Zukunft leichter an staatliche Fördermittel kommen können erläutert das UBA so: Man halte grundsätzlich eine Koppelung staatlicher Vergünstigungen an die Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems dann für sinnvoll, wenn dieses in einem sachlichen Zusammenhang steht. Dies wird bereits bei den Ausnahmeregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zur Stromsteuer praktiziert. Weitere Verknüpfungen werden momentan für die Gewährung von Bürgschaften oder zinsgünstigen Krediten erwogen. Zudem sollten sich die höhere Rechtssicherheit und das geringere Kredit- und Versicherungsrisiko von EMAS-Unternehmen auch  stärker in den Kredit- und Versicherungskonditionen niederschlagen, die diesen offeriert werden.

Eine bessere ?Verzahnung mit anderen umweltpolitischen Instrumenten? erwartet das UBA von der geplanten Novellierung der EMAS-Verordnung (EMAS IV). Dazu werde man die Vorschläge für Erleichterungen in den genannten Zusammenhängen konkretisieren.