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16.01.2015 19:50 Alter: 9 yrs
Kategorie: 1-2015, Verantwortliche Unternehmensführung

Öffentlicher Einkauf soll 2016 nachhaltiger werden

Ein neues Eckpunktepapier der Bundesregierung soll die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen der öffentlichen Hand neu regeln. So sollen Bund, Länder und Gemeinden in Zukunft bestimmte Labels als Mindeststandards für Uniformen, Elektrogeräte oder Nahrungsmittel fordern.


Screenshot des Portals Nachhaltige Beschaffung

Die Europäische Union (EU) hatte bereits 2014 eine Richtlinie verabschiedet, die das öffentliche Beschaffungswesen in Europa neu regelt. Nun müssen die Mitgliedsländer sie umsetzen. Laut deutschem Eckpunktepapier soll bis April 2016 ein Gesetz verabschiedet werden und in Kraft treten. ?Unter Beachtung des Ziels der wirtschaftlichen Beschaffung sollen, wo möglich, soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung stärker Berücksichtigung finden?, heißt es in dem Papier.

Die öffentliche Hand ist der größte Konsument in Deutschland: Allein in Deutschland beläuft sich sein Einkaufsvolumen auf 300 Milliarden Euro im Jahr. Genau weiß man es allerdings nicht, denn die wirkliche Höhe der Beschaffungen von Bund, Ländern und Kommunen ist bisher nirgends addiert und erfasst ? auch das soll das neue Gesetz ändern.

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass Firmen den Zuschlag erhalten, die einer öffentlichen Stelle das wirtschaftlichste Angebot im Zuge einer Ausschreibung vorlegen. Bei der Anschaffung von Fahrzeugen wären das nicht nur der Einkaufspreis, sondern auch Kosten durch Kraftstoffverbrauch, Wartung oder Entsorgung.

Künftig sollen öffentliche Auftraggeber, so heißt es in dem Eckpunktepapier, nun auch pauschal fordern können, dass Produkte mit bestimmten, anerkannten Labels ausgezeichnet sind. Auch sollen Auftragnehmer, etwa bei Bauaufträgen oder Wachdiensten, sich künftig an Tarif- oder Mindestlöhne halten müssen. Zahlreiche Bundesländer haben bereits entsprechende Regeln erlassen.

?Die Veränderung unseres Einkaufsverhaltens und die Stärkung von nachhaltigen Konsummustern ist eine weltweit dringliche Aufgabe?, so Günther Bachmann, Generalsekretär des Nachhaltigkeitsrats. ?Während sich unsere Informationshilfe Der nachhaltige Warenkorb an die Konsumenten wendet, so muss die öffentliche Hand als größter deutscher Konsument endlich die Rahmenbedingungen so setzen, dass auf Einsicht auch wirkliches Handeln folgen kann?. Auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBNE) mahnt schon lange ein neues Vergaberecht an.

?Im Vergabewesen besteht bei der Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in die Ausschreibung für Produkte und Dienstleistungen häufig Rechtsunsicherheit?, schrieb der PBNE im Dezember in einer Stellungnahme. Hintergrund: Firmen, die sich bei Ausschreibung wegen zu hoher Auflagen benachteiligt fühlen, können klagen, wenn sie bei der Vergabe leer ausgehen.

Bereits seit dem Jahr 2010 arbeiten Bund, Länder und Kommunen deshalb in der Allianz für nachhaltige Beschaffung zusammen. Das Bundesinnenministerium berät und schult in der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Mitarbeiter der etwa 30.000 öffentlichen Beschaffungsstellen in Deutschland zu dem Thema.

Lob und Kritik

Das Eckpunktepapier stößt bisher auf ein geteiltes Echo. Der Bundesverband der Deutschen Industrie etwa kritisiert, dass es nach wie vor spezifische Regelungen zur Beschaffung in einzelnen Bundesländern gebe ? was besonders Kleine- und Mittelständische Unternehmen überfordere.

Zwar seien soziale, ökologische und innovative Aspekte ein ?grundsätzlich begrüßenswertes politisches Ziel?. Allerdings solle dies nicht nur über das Vergaberecht erreicht werden. ?Sollen beispielsweise Sozialstandards erhöht werden, sollte dies im Wege der allgemeinen Sozialgesetzgebung erfolgen, nicht aber über den Umweg des öffentlichen Auftragswesens?, fordert der Industrieverband.

Transparency International dagegen begrüßt den Vorschlag. Die Organisation, die sich gegen Korruption und für mehr Transparenz in der Wirtschaft einsetzt, fordert schon lange ein bundesweites Register von korrupten Firmen, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Das sieht das Gesetz nun vor.

?Seit mehr als zehn Jahren wird nun auf Bundesebene über die Einführung eines solchen Registers für unzuverlässige Unternehmen diskutiert. Nach mehreren gescheiterten Vorstößen ist es daher erfreulich, dass es hier endlich eine ernstzunehmende Initiative gibt?, teilte Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, mit.

Quelle: www.nachhaltigkeitsrat.de

Zentrales Portal für nachhaltige Beschaffung: www.nachhaltige-beschaffung.info