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24.01.2014 11:23 Alter: 10 yrs
Kategorie: Soziale Verantwortung, 1-2014

Über 100 000 Tote und Milliardenschäden durch Rauchen

Rauchen gefährdet bekanntlich die Gesundheit, für mehr als 100 000 Mensch ist es zudem Todesursache. Den gesamtwirtschaftlichen Schaden beziffert die Bundesregierung aktuell auf 21 Milliarden Euro pro Jahr.


In ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 18/279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass die Ausgaben zur Versorgung von Krankheiten und gesundheitlichen Problemen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind, geschätzt rund 7,5 Milliarden Euro jährlich betragen. Die durch Tabakkonsum verursachten gesamtwirtschaftlichen Kosten ? unter Einbeziehung von: Erwerbsunfähigkeit, Frühverrentung und Todesfällen ? machen danach 21 Milliarden Euro pro Jahr aus.

Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sei davon auszugehen, dass in Deutschland jedes Jahr zwischen 100 000 und 120 000 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben, darunter etwa 3300 Personen an den Folgen des Passivrauchens. Der Tabakkonsum bei jungen Menschen, sei allerdings rückläufig: Die Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigten, dass sich der Raucheranteil unter den zwölf- bis 17-jährigen Jugendlichen innerhalb von zehn Jahren mehr als halbiert habe, von 27,5 Prozent im Jahr 2001 auf zwölf Prozent im Jahr 2012.

Wer das Rauchen mit Hilfe von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung aufgeben will, kann jedoch nicht auf Leistungen seiner Krankenkasse rechnen, erläutert die Regierung weiter. Solche Mittel seien vom Versorgungsanspruch für gesetzlich Versicherte ausgenommen, da es sich um Mittel handele, ?deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist?. Verbraucher seien für die Finanzierung dieser sogenannten Lifestyle-Präparate selbst verantwortlich. Die Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelung sei mehrfach bestätigt worden. Soweit jedoch bei einer Nikotinabhängigkeit eine Krankheit im gesetzlichen Sinne vorliege, könne ?grundsätzlich ein Anspruch auf Krankenbehandlung bestehen?.

 

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Hilfsangeboten, die es in Deutschland gibt, um das Rauchen aufzugeben und deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Hierzu gehören u. a. Selbsthilfematerialien, Kurzinterventionen, Telefonberatung, Verhaltenstherapie und Pharmakotherapie. Eine Übersicht über qualitätsgesicherte Angebote von Tabakentwöhnungsbehandlungen findet sich auf der gemeinsamen Seite des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und der BZgA: www.anbieter-raucherberatung.de.