News
Kategorie: 1-2013, Ökologische Verantwortung
Förderung für Solarstromspeicher
Ab Mai 2013 wird die Bundesregierung die Markteinführung von Speichern für Solarstrom fördern. Das Förderprogramm sieht zinsgünstige Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Tilgungszuschüsse des Umweltministeriums vor.
Auf diese Weise soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen angeregt werden. Neben einem zinsgünstigen KfW-Darlehen erhalten Betreiber einer Fotovoltaikanlage mit Solarstromspeicher auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten für das Speichersystem. Die Solarstromanlage muss neu errichtet worden sein bzw. nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sein. Die installierte Leistung der Fotovoltaikanlage darf 30 Kilowatt (kWp) nicht überschreiten. Der Antrag für die Förderung muss vor der Investition bei der Hausbank gestellt werden. Über die Zinsbedingungen und weitere Details des Förderprogramms informiert ein Merkblatt, das von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie im Internet zum Download angeboten wird.