future-Newsletter Mai 2012

23.04.2012

Sachverständige verlangen höhere Zuschüsse für KWK-Anlagen

Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft haben eine stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verlangt. Anlass bot die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestags zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes am 23. April 2012.

So erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), nach dem Informationsdienst des Bundestags HIB, eine Erhöhung der Zuschläge für alle neu installierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sei notwendig, um das ?sehr ambitionierte Ziel von 25 Prozent KWK-Strom an der Gesamtstromerzeugung bis 2020 zu erreichen?.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) sieht zwar eine .Erhöhung der Zuschläge auf den Strompreis für KWK-Anlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung in Höhe von 0,3 Cent je Kilowattstunde ausschließlich für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, erklärten auch andere Verbandsvertreter für nicht ausreichend. Gefordert wurde eine Erhöhung der Zuschläge auf 0,5 Cent.

Felix Matthes vom Öko-Institut (Berlin) beurteilte die derzeitige Entwicklung so, dass das Ziel der Bundesregierung, einen Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung für die Kraft-Wärme-Kopplung zu erreichen, unter den bisherigen Rahmenbedingen nicht erreicht werden könne.