future-Newsletter Dezember 2011

26.11.2011

Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist immer noch nicht beschlossen. Der Vermittlungs-ausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat bisher keinen Gesetzeskompromiss formulieren können.

Ende Oktober hatte sich die Bundesregierung entschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Einigung zu dem Gesetz zu finden, das steuerliche Vorteile für Hauseigentümer vorsieht, die Immobilien energetisch sanieren.

Eine solche Förderung käme nicht nur den Hauseigentümern, sondern auch Bauunternehmen und vor allem dem örtlichen Handwerk zugute. Bund und Länder müssten sich schnell auf eine Einigung verständigen, forderte Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energieagentur (dena). Der steuerliche Steuerbonus werde bei weitem mehr Investitionen als Kosten auslösen. Außerdem sei klar: ?Ohne eine Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist die Energiewende nicht zu schaffen,? so Kohler.