future-Newsletter September 2011

16.09.2011

Bessere Vorsorge beim Umgang mit Nanomaterialien nötig

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Regulierung von Nanomaterialien und fordert mehr Transparenz bei Verbraucherprodukten.

In seinem kürzlich veröffentlichten Sondergutachten ?Vorsorgestrategien für Nanomaterialien? gibt er Empfehlungen für einen verantwortungsvollen, vorsorgeorientierten Umgang mit dieser Technologie. Man wolle erreichen, dass Innovationen ermöglicht werden, aber auch Risiken frühzeitig erkannt und gemindert werden. Das Vorsorgeprinzip müsse konsequent auf Nanomaterialien angewendet werden, fordert der SRU. Um es zur Geltung zu bringen, schlägt der Sachverständigenrat eine Reihe von Änderungen im Stoff- und Produktrecht vor. Wie Professor Dr. Christian Calliess von der FU Berlin, der als Rechtsexperte dem SRU angehört, erläuterte, unterlägen Nanomaterialien und -Produkte grundsätzlich dem Stoff-, Produkt- und Umweltrecht. In der Praxis führten aber ihre Besonderheiten dazu, dass nicht alle rechtlichen Instrumente griffen. So würden Nanomaterialien bei der Registrierung von Chemikalien und bei der Zulassung von Produkten nicht immer separat erfasst und bewertet.

Der SRU empfiehlt, die vorhandenen nanospezifischen Regelungslücken schnell zu schließen. Dazu sei es notwendig, Nanomaterialien verbindlich zu definieren, sie grundsätzlich bei der Risikobewertung von Chemikalien wie eigenständige Stoffe zu behandeln und mit einem eigens auf sie zugeschnittenen Datensatz zu registrieren.

Die Toxikologin des Rates, Prof. Dr. Heidi Foth, wies darauf hin, dass die Risiken von Nanomaterialien nicht pauschal bewertet werden dürften: ?Manche Materialien sind nach heutigem Kenntnisstand unbedenklich, bei anderen besteht ein Risikopotenzial?. Einen Anlass zur Besorgnis sieht der SRU vor allem bei der Verwendung von Nanomaterialien in Sprays für den Alltagsgebrauch, der zunehmenden Vermarktung von Nanosilber-Produkten und der Herstellung und Weiterverarbeitung von Kohlenstoff-Nanoröhren, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein.

Behörden und Verbraucher wissen oft nicht, welche Nanomaterialien in welchen Produkten eingesetzt werden. Der SRU hält es für erforderlich, hier mehr Transparenz zu schaffen, damit Behörden bei neuen Hinweisen auf Gesundheits- und Umweltrisiken schnell reagieren können. Verbrauchern sollte grundsätzlich  Wahlfreiheit ermöglicht  werden. Der SRU empfiehlt daher ein Register für Nanoprodukte und eine Ergänzung bestehender Kennzeichnungspflichten. (gk)

Weitere Informationen: SRU-Geschäftsstelle: Dr. Christian Hey, T: 030-26 36 96-0, christian.hey(at)umweltrat.de.

 

Das Sondergutachten ?Vorsorgestrategien für Nanomaterialien? sowie weitere Informationen und Kontaktadressen gibt es unter www.umweltrat.de.