News

< Arbeitsklima besser ohne Boni
17.06.2017 17:48 Alter: 7 yrs
Kategorie: Ökologische Verantwortung

Brennelemente-Steuer: Wer zahlt?

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2010 von der damaligen Regierungskoalition aus CDU und FDP eingeführte Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Atomkonzerne können jetzt mit einer Erstattung von über sechs Milliarden Euro rechnen.


Die Verfassungsrichter sind zu dem Urteil gekommen, dass der Bund sowie die Länder kein Steuererfindungsrecht außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG).

Jetzt wird erwartet, dass die Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW die gezahlten Steuermilliarden zurückfordern werden. Die Zeche hätte der Steuerzahler zu zahlen. Nicht zwangsläufig, erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Thiemann von der Uni Mainz im Heute-Journal. Er meint, dass die Atomkonzerne trotz des aktuellen Urteils zur Kasse gebeten werden könnten. Dies könne über eine Sonderabgabe für die Kosten des Atomausstiegs laufen. Laut Thiemann sei dies eine besondere Abgabeform für bestimmte Gruppen, die bestimmte Lasten der Allgemeinheit versursachten. Im Falle der Atomstromerzeugung bestehen diese Lasten in der späteren Entsorgung der radioaktiven Brennelemente.
In diesem Sinn betonte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, dass das Verfassungsgericht das Recht des Staates, eine finanzielle Belastung der Atomenergiegewinnung mit dem Ziel einer entsprechenden Entlastung der Allgemeinheit vorzunehmen, im Grundsatz nicht in Frage gestellt habe. Lediglich die Form der Erhebung wurde als verfassungswidrig eingestuft.

"Vor diesem Hintergrund, zumal im Kontext der bereits gesetzlich beschlossenen Neuregelung zur Finanzierung der Entsorgung, käme es einer Bereicherung an der Allgemeinheit gleich, wenn die Atomenergiekonzerne die bereits in den Stromkosten der letzten Jahre enthaltenen Steuern vom Staat zurückforderten, der Anteil an den Folgelasten, den die Allgemeinheit ohnehin zu tragen hat, aber gleich bliebe. Ein gegenüber der Gesellschaft gerechter Umgang mit der nun gegebenen Rechtslage wäre ein Verzicht auf eine Rückabwicklung der Steuerflüsse, jedenfalls aber eine Aufstockung der Entsorgungsfondseinzahlung um den Betrag der geleisteten Kernbrennstoffsteuer."