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05.03.2017 11:31 Alter: 7 yrs
Kategorie: Soziale Verantwortung

Aktionsplan zur Einhaltung der Menschenrechte

Die Bundesregierung hat ihren Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Kritikern fehlt es an Verbindlichkeit.


Mit dem Aktionsplan werden erstmals die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert, indem global einheitliche und überprüfbare Standards festgelegt werden. Mit dem Ziel, die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette in Deutschland und weltweit zu verbessern, bündelt der Plan die Stärken der verschiedenen Akteure aus Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung formuliert im Aktionsplan ihre klare Erwartung: Unternehmen müssen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten.

Bei der Definition dieser Sorgfaltspflicht orientiert sich die Bundesregierung eng an den Leitprinzipien der UN zu den Themen Wirtschaft und Menschenrechte. Diese zeigen Pflichten von Staaten und die Verantwortung von Unternehmen in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf, die Menschenrechte einzuhalten. 2011 wurden sie vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig angenommen.

Der Aktionsplan der Bundesregierung beinhaltet zum Beispiel Verfahren zur Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen, Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie eine transparente Berichterstattung und einen Beschwerdemechanismus.

Zudem wird das Prüfverfahren von Anträgen auf Übernahme von Exportkreditversicherungen, Direktinvestitionen im Ausland und Ungebundenen Finanzkrediten im Hinblick auf die Einhaltung menschenrechtlicher Belange weiter intensiviert. Es wird ein umfassendes Monitoringverfahren etabliert. Falls Unternehmen die im Aktionsplan verankerten Standards nicht hinreichend annehmen, sieht der Plan für die Zukunft explizit die Möglichkeit von gesetzlichen Maßnahmen vor.

Kritik am Aktionsplan

Entwicklungsexperten, Menschenrechtler, aber auch Gewerkschaften halten den derzeitigen Plan für nicht ausreichend. Die Nichtregierungsorganisationen hätten sich mehr Verbindlichkeit und teilweise auch Sanktionen gewünscht, damit die Wirtschaft ihren Verpflichtungen nachkommt. So fordert das Netzwerk für Unternehmensverantwortung Cora: "Der geplante Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte muss gesetzliche Regelungen vorsehen, die:
- deutsche Unternehmen verpflichten, mögliche negative Folgen ihrer Auslandgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten;
- Opfern die Möglichkeit geben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland missachten;
- die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Außenwirtschaftsförderung nur zulassen, wenn Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden".