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< CSR-Berichtspflicht: Wann sie kommt und wie weit sie geht
16.12.2016 18:24 Alter: 7 yrs
Kategorie: Soziale Verantwortung

Unternehmerische Sorgfaltspflicht und Menschenrechte

Für die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette zu sorgen, sehen Unternehmen als wichtig an. Umsetzungsstrategien werden jedoch erst ansatzweise deutlich. So stellt es der ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, in einer aktuellen Studie fest.


Passend zum Entscheidungsprozess in der Bundespolitik stellte Löning jetzt seine Untersuchung vor. Angekündigt war ein Kabinettsbeschluss für einen "Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte" für den 30. November. Da sich die Große Koalition jedoch nicht auf ein Konzept verständigen konnte, hat man sich erstmal vertagt. Außerdem ist die Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie im Geschäftsgang der deutschen Gesetzgebungsorgane. Das "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" wird Mindeststandards festlegen, wie und in welchem Umfang große deutsche Unternehmen über die Erfüllung ihrer unternehmerischen Verantwortung berichten. Darunter fallen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte ebenso wie zum Umweltschutz, zu Arbeitnehmer- und Sozialbelangen und zur Korruptionsbekämpfung. 

Trends und Treiber

Gesetzliche Vorgaben sind der Studie von Löning und seinem Team zufolge jedoch derzeit gar nicht der wichtigste Impuls für Unternehmen, sich stärker um die Beachtung der Menschenrechte in ihrer Wertschöpfungskette zu kümmern. Der Druck von gesellschaftlichen Gruppen, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen seien stärkere Antriebsmomente als das Gesetz. Nicht unter Druck gesetzt sehen sich die befragten Unternehmen hingegen von Finanzinstituten und Investoren. Diese erwarten, ganz entgegen dieser Einschätzung, jedoch ein professionelles Nachhaltigkeits- und Risikomanagement.

Immerhin sehen fast alle befragten Unternehmen Menschenrechtsfragen als wichtiges Thema für das eigene Geschäft an und eine zunehmende Bedeutung im Hinblick auf Berichtspflichten. Demgegenüber stehen Maßnahmen zum Aufbau geeigneter Managementstrukturen erst am Anfang: Nur die Hälfte der Unternehmen hat bisher eine Risikoanalyse zur Menschenrechtsproblematik durchgeführt. Nur 33 Prozent beziehen die gesamte Wertschöpfungskette in ihre Risikoanalyse ein.

Die Hälfte der befragten Unternehmen bewertet die Durchsetzung und Kontrolle von Standards bei Lieferanten als unzureichend. Gleichzeitig wird Lieferantenmanagement als eines der wichtigsten Instrumente zur Verbesserung der Menschenrechtsperformance angesehen.

Die Studie, die auf der Befragung von 30 Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen beruht, gibt außerdem in fünf Punkten zusammengefasst Handlungsempfehlungen für eine bessere Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Unternehmensstrategie. Dabei sind die Ausbildung und Sensibilisierung von Mitarbeitern und allen Beteiligten in der Lieferkette von herausragender Bedeutung. Begleitet durch umfassende Risikoanalyse und eine "ehrliches Benchmark" könnten Unternehmen so ihre Wettbewerbsposition verbessern. "Wer jetzt aktiv wird und die aktuellen Trends als Sprungbrett nutzt, um über reine Compliance hinauszugehen, wird in Zukunft stärker aufgestellt und besser auf die kommenden Entwicklungen vorbereitet sein", so die Studie.

Notwendige Rechtsreformen

Wie wichtig dabei die Rahmensetzung durch den deutschen und europäischen Gesetzgeber ist, macht das European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR) deutlich. "Die Sorgfaltspflichten europäischer Unternehmen für Tochterfirmen im Ausland werden bisher lediglich im Rahmen juristischer Auslegungstechnik, von Fall zu Fall und mit unzureichender Rechtssicherheit für Täter und Betroffene bestimmt. Eine gesetzgeberische Festlegung fehlt." Dazu bestehe dringender Regulierungsbedarf: "Die Bundesregierung wie auch die anderen Regierungen in der EU sind verpflichtet, Sorgfaltspflichten klar zu definieren und im nationalen sowie europäischen Recht so zu verankern, dass sie für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen einklagbar werden," heißt es in einem Policy Paper des ECCHR.