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16.12.2016 18:11 Alter: 7 yrs
Kategorie: Verantwortliche Unternehmensführung

CSR-Berichtspflicht: Wann sie kommt und wie weit sie geht

Ab 1. Januar 2017 gilt die CSR-Berichtspflicht auch in Deutschland. Ein nationales Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie der Europäischen Union wird es aber 2016 nicht mehr geben.


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/9982), mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, setzt eine EU-Richtlinie über "Corporate Social Responsibility" (CSR) in das deutsche Recht um. Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen danach neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten. Dabei geht es um Aspekte wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.

Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über "sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen" der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, welche die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung (18/10344) zugeleitet hat, die Wörter "sehr" und "schwerwiegende" zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von "wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen" die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher "eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts".

Die Bundesregierung lehnt diese Änderung ab und verweist auf die Ausführungen über die Erwägungsgründe in der Richtlinie, hier sei von "sehr wahrscheinlich ... schwerwiegenden Auswirkungen" die Rede. "Aus Gründen der Rechtsklarheit" habe sie diese Formulierung in den unmittelbaren Gesetzestext übernommen statt bloß in die Begründung, argumentiert die Bundesregierung.

Auch die Bitte des Bundesrats nach eine "Evaluierung der Richtlinie" im Gesetzestext vorzusehen und dabei auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft zu überprüfen, hält die Bundesregierung nicht für nötig. Eine solche Überprüfung werde bis Dezember 2018 durch die Europäische Kommission erfolgen.

Da es auch zwischen den Koalitionspartnern noch Diskussionsbedarf zur Ausgestaltung der CSR-Berichtspflicht gibt, wird es in diesem Jahr keine Beschlussfassung des Bundestags mehr geben. Wie der Rat für Nachhaltige Entwicklung berichtet, streiten CDU/CSU und SPD über die Insolvenzrechtsreform. Das Gesetz hat zwar formal nichts mit der CSR-Richtlinie zu tun, die CDU/CSU-Fraktion will sie aber im Paket verhandeln. "Die Union nimmt die CSR-Richtlinie in Geiselhaft", ärgert sich deshalb Johannes Fechner, Sprecher der SPD im Rechtsausschuss des Bundestages. Die SPD wollte zudem auch Unternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichten, CSR-Berichte zu verfassen, und zudem sollten diese gleichzeitig mit den Finanzberichten veröffentlicht werden, was nach Ansicht der SPD die Aufmerksamkeit erhöht hätte. Beides lehnte die Union mit einem Verweis auf den Koalitionsvertrag ab, der eine Eins-zu-Eins-Umsetzung von EU-Richtlinien vorsieht.