Gegenstandpunkt August 2013

Transparenz jetzt!

Replik auf den Standpunkt von future-Vorstand Sabine Braun "Europäische Berichtspflicht: Transparenz als Selbstzweck?" zur bevorstehenden Berichtspflicht für Unternehmen. Von Johanna Kusch, Germanwatch, und Dr. Brigitte Biermann, triple innova

Die EU-Kommission hat im April 2013 die Einführung verbindlicher Transparenzpflichten für große Unternehmen vorgeschlagen. Unternehmen sollen im Lagebericht eine Erklärung zu Umwelt- und Arbeitnehmeraspekten, Respekt der Menschenrechte und Kampf gegen Korruption und Bestechung abgeben. Die Erklärung soll neben der Unternehmensstrategie zu diesen Bereichen auch die mit diesen Themen verbundenen Risiken und den Umgang der Unternehmen mit ihnen beschreiben. Bis der Vorschlag im Europäischen Parlament und dem Ministerrat voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 verhandelt und entschieden wird, bleibt genug Zeit, um ihn zu diskutieren.

In ihrem Standpunkt vom 04.06.13 im future-newsletter positioniert sich Sabine Braun, Vorstand von future eV, eindeutig. Wir stimmen mit Frau Braun darin überein, dass der Prozess um Transparenz mit der Verabschiedung der Richtlinie nicht abgeschlossen sein wird. Frau Braun empfindet aber die von der Kommission vorgeschlagene Offenlegungspflicht als ?staatliche Gängelei? und als eine? unnötige Last? für die Unternehmen. Dies sehen wir anders.

Nutzen von Offenlegungspflichten

Durch eine umfassende Offenlegung von Informationen nichtfinanzieller Art entsteht ein vielfältiger Nutzen sowohl für die Unternehmen selbst als auch für die Gesellschaften, in denen sie wirken.

Relevante soziale und ökologische Daten systematisch zu erfassen, kann Unternehmen auf Risikopotenziale hinweisen, die für sie in Hinblick auf soziale oder ökologische Auswirkungen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit bestehen. Ein solcher Fokus entspricht der 2011 von der EU-Kommission erarbeiteten Definition für die soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility), die CSR als ?die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft? bezeichnet. Wir sehen eine große Schnittmenge zwischen unternehmensspezifischen Interessen und gesellschaftlichen Interessen, insofern diese Risiken auch Reputationsrisiken für die Unternehmen darstellen und damit mittelfristig auch ihre ökonomische Existenzgrundlage beeinflussen können.

Die Veröffentlichung von umweltbezogenen und sozialen Informationen durch Unternehmen beeinflusst die Entscheidungsfindung einzelner AktionärInnen und AnlegerInnen. Gerade erst haben führende Finanzmarktakteure ihren dringenden Wunsch an der Umsetzung des Richtlinienvorschlags zur Offenlegung bekannt gegeben. Sie bekunden ausdrücklich ihr Interesse und ihren Bedarf an nichtfinanziellen Informationen.

Aber auch andere Akteure, wie Kunden, Beschäftigte, BeschafferInnen, Nichtregierungsorganisationen und weitere Betroffene können die Verantwortungsübernahme von Unternehmen nur dann richtig einschätzen, wenn derartige Informationen offengelegt werden. Dabei geht es nicht, wie wir weiter unten zeigen, um seitenlange Berichte, sondern um gezielte und relevante Informationen.

Gleiche Regeln für alle, nicht für alle gleich

Gleiche Regeln für alle haben den großen Vorteil, dass sie ein level playing field sowie notwendige Orientierung für Unternehmen schaffen. Das gegenwärtige System, in dem überwiegend große Unternehmen auf freiwilliger Basis (und zumeist unter Orientierung an Initiativen wie GRI oder ISO 26000) Anstrengungen unternehmen, eine umfassende Berichterstattung zu leisten und weiterzuentwickeln, kann ausgerechnet für diese Unternehmen das Risiko von Wettbewerbsnachteilen bedeuten. Sie tragen die zusätzlichen Kosten der Datenerfassung, Berichterstattung und ggf. einer verantwortlicheren Unternehmensführung, und durch die Offenlegung ? auch kritischer Informationen ? setzen sie sich einem zusätzlichen Reputationsrisiko aus. Eine allgemeine Offenlegungspflicht würde dieses verringern können. Aus unserer Sicht sollte sie sowohl nach Größe des Unternehmens als auch nach Branchen differenzieren.

Beim bisherigen Entwurf ist die EU-Kommission, um die Bürokratiehürde für viele Unternehmen zu nehmen, ausdrücklich von ihrer sonst in den Rechnungslegungsrichtlinien genutzten Definition von großen Unternehmen abgewichen und hat die Schwelle von 250 auf 500 ArbeitnehmerInnen hochgesetzt. Somit sind nach dem Willen der Kommission jetzt zunächst nicht ca. 42.000 Unternehmen in Europa umfasst, sondern nur noch ca. 15-18.000 Unternehmen.

Orientierung für den Mittelstand

Die Hemmschwelle gerade für mittelständische Unternehmen sinkt, wenn sie verlässlich wissen, was sie berichten sollen. In der Praxis orientieren sie sich häufig an Vorbildern, an vergleichbaren Unternehmen.

Die Themen, die die Kommission nun ins Visier nimmt: Umwelt, Menschenrechte, Beschäftigte und Anti-Korruption, sind für viele Unternehmen im deutschen Mittelstand oder für ihre Lieferketten kritisch. Vielfältige Zertifizierungen und Verhaltenkodizes werden unterschrieben und zumeist geschult; jedoch sind diese Prozesse häufig noch nicht mit Leben gefüllt und nur selten wirksam für umfassende Veränderungen.

Positiv an einer Offenlegungspflicht ist, dass Unternehmen, die sich mit den Themen bereits auseinandersetzen, von erzielten Veränderungen berichten können. Das unterstützt die Personen in den Unternehmen, die Fachkompetenz entwickelt und Vorgehensweisen optimiert haben; sie werden nun gehört. Indem ihre Arbeit aufgewertet wird, bekommen formalisierte sowie neue Prozesse einen höheren Stellenwert und im guten Fall mehr Wirksamkeit. Z. B. wissen viele Unternehmen, dass Weiterbildung von und persönlicher Austausch mit Zulieferbetrieben die Einhaltung von Vorgaben, das gegenseitige Verständnis und die gemeinsame Arbeit an Lösungen verbessert. Auditierungen und Zertifizierungen stellen nur einen Teil dieses Prozesses dar.

Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben, werden also durch die Offenlegungspflicht unterstützt. Und funktionierende Beispiele kommen an die Öffentlichkeit, können andere inspirieren.

Gezielte Information statt seitenstarke Berichte

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass nicht jedes Unternehmen zu allen Themen berichten muss. Unternehmen, für die einige der neuen Themen nicht relevant sind, sollen dies darlegen können: ?Disclose or explain? kann eine sinnvolle Regelung sein, insbesondere um nutzloses Seitenfüllen von Berichten zu verhindern. Ein Thema nach eingehender Analyse der Situation begründeterweise als nicht relevant für das eigene Unternehmen einzustufen, erfordert zumindest eine Auseinandersetzung damit. Deutlichkeit ist nötig, Ignoranz wird verhindert.

Während es für viele KMU auf den ersten Blick seltsam erscheint, öffentlich erklären zu müssen, etwas nicht zu berichten, hat sich eine solche Vorgehensweise in anderen Bereichen bereits etabliert: Die neue Version der Leitlinien der Global Reporting Initiative zum freiwilligen Nachhaltigkeits-Reporting ?G4? soll dazu motivieren, Berichte kurz und prägnant zu halten. Es soll nur zu Themen berichtet werden, die ein Unternehmen in relevanter Art und Weise beeinflusst. Das heißt: die wichtigsten Stoffströme und Beschäftigungsverhältnisse sind zu benennen, so dass menschenrechtsgefährdende Einkaufspraktiken, gefährliche Vorprodukte und für Umwelt und Gesellschaft risikoreiche Prozesse und Produkte nicht verschwiegen werden können. Es wird ermuntert, adäquate Reaktionen der Unternehmen darauf darzulegen. Wird diesen Leitlinien entsprochen, können Berichte weniger aber relevantere Inhalte haben als bisher.

Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Offenlegungspflicht sollten daher diejenigen Risiken und Auswirkungen identifiziert und analysiert werden, die bei der jeweiligen Unternehmenstätigkeit am meisten Bedeutung haben. Dieses Verständnis von Risiko entspricht auch den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen mit ihrer jeweiligen Definition für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Beide Instrumente passen die Anforderungen an das Unternehmen und an seine Sorgfaltspflichten-Strategie der Tätigkeit und Größe des Unternehmens an. Diese Anforderungen und Risikoanalysen umfassen allerdings auch die Lieferkette und Geschäftsbeziehungen.

Konstruktiv weiterentwickeln heißt die Devise

Die Offenlegungspflicht soll dazu beitragen, Risiken und Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten festzustellen und die Unternehmen zu verantwortungsvollem Verhalten zu verpflichten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Informationen nach einheitlichen Vorgehensweisen erfasst und transparent gemacht werden. Der Vorschlag der Kommission verweist auf verschiedene Rahmenwerke, ohne jedoch ein Ranking vorzunehmen und ohne zwischen Richtlinien, Rahmenwerken und Standards zu unterscheiden. Die Unternehmen haben also die freie Wahl, auf welches Rahmenwerk sie sich stützen wollen. Problematisch ist, dass diese Instrumente in ihrer Ausgestaltung und Reichweite sehr unterschiedlich sind und somit Informationen zu sozialen und Umweltauswirkungen auch weiterhin wenig vergleichbar sein werden.

Ein einziges Rahmenwerk, das von allen relevanten Akteuren getragen würde, gibt es jedoch aktuell nicht. Daher wird es nach Verabschiedung der Richtlinie notwendig sein, die Anforderungen an die offenzulegenden Informationen weiter zu entwickeln, insbesondere bezogen auf soziale und menschenrechtliche Problematiken sowie sektorspezifische Abfragen, die in einem umfassenden Multi-Stakeholder-Prozess entwickelt werden sollten.

Die jetzige Diskussion um die Offenlegungspflichten können wir nutzen, um ihre sinnvolle Ausgestaltung zu unterstützen. Wenn mehr Unternehmen berichten müssen, verbreiten sich Lösungswege und verbessern sich die Dokumentationsroutinen in den Unternehmen und das Wissen in der Gesellschaft. Dass InvestorInnen bereits an bestimmten Informationen Interesse zeigen, lässt sich aus den wichtiger und zahlreicher werdenden Ratings und Rankings im Nachhaltigkeitsbereich ablesen. Die Masse der mittelgroßen Unternehmen in eine Berichtspflicht einzubeziehen, die ihnen wenig Aufwand bereitet und zugleich Bewusstsein und Wissen zu kritischen Themen erhöht und Lösungswege sichtbar macht, ist zu begrüßen.

Eine zukünftige Ausgestaltung sollte dann nicht, wie der aktuelle Entwurf, auf Sanktionen verzichten. Derzeit plädieren wir dafür, dass klare Anforderungen an die Qualität von Informationen gestellt werden, um im Ergebnis positiv auf den Schutz von Menschenrechten und Umwelt auszustrahlen. Viel mehr kann eine Offenlegungsverpflichtung nicht leisten; aber zumindest erhoffen wir uns vom aktuellen Richtlinienentwurf eine Lenkungswirkung in diese Richtung.

Kontakt:

Germanwatch, Schiffbauerdamm 15, 10117 Berlin, Tel. 030/28 88 356-5, Johanna Kusch

triple innova GmbH, Luisenstr. 102, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 42995 20

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